Eigenverwaltung, die für alle Beteiligten Vorteile bringt
Der Gesetzgeber sieht für Unternehmen die sog. Sanierung in Eigenverwaltung nach Insolvenzordnung vor. Was kompliziert klingt, ist schlicht die Rettung Ihres Unternehmens – und Ihrer Zukunft. Erfahrene Sanierungsberater machen das Unternehmensschiff in kurzer Zeit wieder flott, stellen die Finanzkraft auf gesunde, solide Beine und retten Arbeitsplätze, Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Dafür braucht es vor allem eines: Ein rechtzeitiges Umdenken. Das Fenster für eine solche Eigenverwaltung ist klein. Nur, wenn das Amtsgericht dem Unternehmen – nach eingehender Prüfung – Sanierungsfähig- und Sanierungswürdigkeit bescheinigt, kann dieser Prozess angestoßen werden. Und dieser Prozess hat es in sich.
Vorweg: Es handelt sich um eine Insolvenzanmeldung – das ist kein Kinderspiel
Weder verfügen die meisten Geschäftsführer über ausreichendes Know-how, eine solche Eigenverwaltung fehlerfrei und transparent durchzuführen, noch über die Ressourcen, diesen Prozess neben der Unternehmensleitung zu begleiten. Außerdem lohnt auch und gerade in solche schwierigen Zeiten der Blick von außen: Die Innenansicht hat sie hierhin gebracht, jeder Unternehmer ist zu einem gewissen Grad „betriebsblind“. Ist jedoch das Verfahren einmal eröffnet, bleibt kein Stein auf dem anderen: Geschäftsprozesse werden detailliert untersucht, hinterfragt und gegebenenfalls verändert. Bestehende Geschäftsfelder werden beleuchtet, neue Produkte und Ideen geprüft. Bindende Verträge können aufgelöst, neue verhandelt werden. Kurz: Das Unternehmen stellt sich komplett neu auf. Dies alles geschieht im laufenden Betrieb – Kunden werden bedient, Lieferanten bezahlt. Die Gläubiger erhalten für bis zur Anmeldung aufgelaufene Außenstände eine Quote, die um ein Vielfaches über den Quoten der Regelinsolvenz liegt. Die Mitarbeiter behalten ihre Arbeitsplätze, und oftmals verfestigen sich Kunden- und Lieferantenbeziehungen durch diese schwierige Phase. Die Eigenverwaltung bringt also tatsächlich viele Vorteile. Wenn… ja, wenn das kurze Fenster genutzt wird. Ist die Zahlungsunfähigkeit einmal eingetreten, ist es zu spät. Deshalb: Achten Sie auf die Warnzeichen, und holen Sie sich Unterstützung. Lieber zu früh als zu spät.