Wenn es im Unternehmen „kriselt“, gilt es, schnell und umsichtig zu handeln. Reagieren Sie rechtzeitig, suchen Sie sich Unterstützung und lassen Sie sich beraten – neutral, kompetent und auf Augenhöhe. Dann haben Sie den ersten Schritt hin zu einem wieder gesunden und stabilen Unternehmen bereits getan – was folgt, ist lediglich der Prozess, der direkt zu diesem Ziel führt.
Warum ist eine Unternehmenssanierung sinnvoll?
Welche Maßnahmen gibt es für eine Unternehmenssanierung?
Wann ist die Unternehmenssanierung abgeschlossen?
Warum ist eine Unternehmenssanierung sinnvoll?
Diese Frage ist leicht zu beantworten: Um Ihr Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und den wirtschaftlichen Erfolg wieder zurück ins Unternehmen zu holen. Um dies zu erreichen, bedarf es einer ganzen Reihe von Schritten – zunächst jedoch eine umfassende Analyse. Jeder Geschäftsprozess muss sehr genau unter die Lupe genommen werden, jeder Ablauf, jede Gewohnheit – es darf kein Stein auf dem anderen bleiben. Das mag an einigen Stellen schmerzlich sein, ist jedoch die Basis für einen umfassenden Veränderungsprozess. Denn – da wo Ihr Unternehmen jetzt steht, soll und kann es ja nicht bleiben.
Welche Maßnahmen gibt es für eine Unternehmenssanierung?
Darauf eine allgemein gültige Antwort zu geben, ist schlicht nicht möglich – der Weg der Sanierung ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Grob sind drei gesetzliche Möglichkeiten zu unterscheiden – welche die für Sie richtige ist, hängt auch und vor allem vom Zeitpunkt der Sanierung, also vom Grad der Verschuldung / der Zahlungsunfähigkeit ab:
- Außergerichtliche Sanierung
Haben Sie so frühzeitig reagiert, dass Ihr Unternehmen mit Hilfe von außen, einigen Einschnitten und dem Ingangsetzen von Veränderungen außergerichtlich saniert werden kann, kommt eine außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung nach StaRUG in Frage. Wichtig ist hier, den neutralen Blick eines Sanierungsberaters „einzukaufen“ – der nicht nur die Analyse sachkundig durchführt, sondern auch einen Restrukturierungsplan aufsetzt und Unterstützung bei Verhandlung mit Gläubiger- und Mitarbeitervertretungen bietet. - Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung wird geregelt durch §270a InsO. Der Geschäftsführer beantragt bei Gericht die Eigenverwaltung. Das Gericht prüft, ob Ihr Unternehmen sanierungsfähig und sanierungswürdig ist und stellt Ihnen einen Sachwalter zur Seite, der den Sanierungsprozess begleitet. Auch hier: Ein Sachwalter ist kein Sanierungsprofi, holen Sie sich in jedem Fall auch hier weitere Unterstützung. Wichtig ist: Sie bleiben als Geschäftsführer an Bord, treffen – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – weiter die Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Und: Die Produktion läuft weiter, Sie beliefern Kunden und bezahlen Ihre Lieferanten.
- Schutzschirmverfahren
Die Grundlage hierfür findet sich ebenfalls im § 270 InsO, hier unter Abschnitt b – das Schutzschirmverfahren kann der Eigenverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen vorangehen. Ob dies möglich ist, entscheidet ebenfalls das Gericht. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Sie als Geschäftsführer hier den Sachwalter selbst bestimmen können – der Eingriff von außen in Ihr Unternehmen ist dadurch geringer als in der Eigenverwaltung. Für die Dauer von max. drei Monaten befindet sich das Unternehmen im „vorläufigen Verfahren“, anschließend wird das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet.
Wann ist die Unternehmenssanierung abgeschlossen?
Je nach eingeschlagenem Weg, dauert der Prozess der Unternehmenssanierung zwischen einigen Monaten (außergerichtlich) und anderthalb bis zwei Jahren (Eigenverwaltung). Am Ende steht jedoch dasselbe Ziel: Ihr Unternehmen steht wirtschaftlich gesund im Markt, Sie konnten Ihre Kunden weiter beliefern, Ihre Lieferanten erhalten und Ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen. Kurz: Sie steuern Ihr Ertrag bringendes Unternehmen wieder in eine sichere Zukunft.